Demenzhelferinnen und Demenzhelfer haben eine Qualifikation gemäß §45b des SGB XI. Sie unterstützen von Demenz Betroffene und Ihre Angehörigen im Alltag. Durch Ihre stundenweise Betreuung im häuslichen Umfeld oder in einer Gruppe für Demenzbetroffene im Landkreis tragen Sie maßgeblich zur Entlastung der Angehörigen bei, die oft bei der Betreuung an ihre Grenzen stoßen.
Sofern Sie noch keine entsprechende Ausbildung haben, bieten wir Ihnen diese gerne im Rahmen unserer an. Die Ausbildung umfasst 40 Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von jeweils 45 Minuten.
Als Demenzhelfer/In im Roten Kreuz sind Sie während Ihrer Tätigkeit Haftpflicht- und Unfallversichert. Für Ihr Engagement erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von 10,00 € je geleisteter Einsatzstunde. Sie werden von einer erfahrenen Fachkraft im Einsatz begleitet, die Ihnen bei Problemen und Fragen zur Seite steht.