Wichtige Informationen für Eure Einsätze

Bei dieser Krise ist einiges anders als bei anderen Katastropheneinsätzen. Deshalb hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Dinge, die es zu beachten gilt.

Bestätigung zur Vorlage bei der Polizei für Diensthabende

Nach der heute veröffentlichen Allgemeinverfügung mit einer erheblichen Einschränkung des öffentlichen Lebens erhalten alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die in den nächsten zwei Wochen Dienst tun müssen, entweder einen Dienstausweis oder eine Bestätigung des Kreisverbandes. Wer eine solche braucht, soll sich bitte melden: Rettungsdienstmitarbeiter über den jeweiligen Wachleiter, Ehrenamtliche über die jeweilige Leitung der Gemeinschaft. 

Freistellung von der Arbeit gem. Art. 7 BayKSG

Für alle, die dienstlich benötigt werden, gilt: Wir befinden uns im Katastropheneinsatz. Das heißt, es besteht ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber und dieser hat einen Anspruch auf Ersatz der Lohnausfallkosten. Ebenso, wie es bisher bei allen K-Einsätzen auch gehandhabt wurde. 

Wichtig ist, dass dies nur für Einsätze / Einsatzkräfte gilt, die auch angefordert wurden! Nach der derzeit vom Innenministerium veröffentlichten Regelung darf die FüGK nur Aufträge vergeben, die vorher von der Regierung von Oberbayern genehmigt wurden. Bitte haltet Euch deshalb an die Regelung und nehmt von Eigenaktionen Abstand!

Pflegepersonal und Ärzte

Die Corona-Krise ist insbesondere für die Kliniken eine große Herausforderung. Sie haben sich darauf vorbereitet und freie Bettenkapazitäten geschaffen. Das heißt aber auch, dass die Kliniken dringend darauf angewiesen sind, dass sie über das notwendige Personal verfügen. Deshalb werden wir Pflegepersonal und Ärzte bei unseren Planungen weitestgehend verschonen, so lange sich das darstellen lässt.

Dienstweg

Aufgrund der vorstehenden Schilderungen gilt einmal mehr: bitte haltet die Dienstwege ein und macht keine unabgestimmten Einzelaktionen. Wir sind nur gemeinsam stark und können nur schlagkräftig bleiben, wenn wir wissen, was wir haben und was wir tun. 

PSA 

Insbesondere aufgrund der staatlichen Einschränkungen ist es wichtig, dass Einsatzkräfte auch in Einsatzkleidung unterwegs sind – aber eben auch nur Einsatzkräfte, die auch einen Einsatz haben. Jeder Mißbrauch schädigt unser Ansehen und wird nicht akzeptiert werden. Besondere Schutzausrüstung für die Behandlung oder den Transport von Infektpatienten ist vorhanden und kann bei Bedarf auch angefordert werden. Wir müssen damit jedoch streng haushalten, damit es nicht zu Engpässen kommt. Deshalb bitte die Schutzausrüstung nur dort verwenden, wo sie notwendig ist. 

Bestätigung für Arbeitgeber 

Wer eine Bestätigung für den Arbeitgeber braucht, dass er in den Einsatz geht, erhält diese im Bedarfsfall bei der Kreisgeschäftsstelle.
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