Stand heute haben sich im Landkreis bisher 40 Menschen mit dem  Coronavirus angesteckt. Mindestens ebenso viele Betroffene im Landkreis  befinden sich derzeit bereits in Quarantäne. Die genaue Zahl ist  unbekannt. Die Kliniken im Landkreis haben alle planbaren Operationen  abgesagt und schaffen derzeit Platz für den erwarteten Anfall an  Patienten mit einem schweren Verlauf von COVID-19. Notfälle werden  weiterhin ohne Einschränkungen behandelt. Das Rote Kreuz unterstützt die  Kliniken bei der Einrichtung von Schleusen, um eine Trennung von  infizierten von nichtinfizierten Patienten sicher zu stellen.  Wir  müssen auch im Landkreis mit einem sprunghaften Anstieg der sicher  positiv getesteten Fälle rechnen. Bei einer hohen Dunkelziffer bedeutet  dies eine entsprechend hohe Zahl von möglicherweise schwer Erkrankten.  Gleichzeitig wird in wachsendem Maße medizinisches Fachpersonal  ausfallen (Quarantäne, Erkrankung). Damit sind auch das Rote Kreuz und  alle ehrenamtlichen Kräfte mit einer SAN-Ausbildung gefordert.  Diskutiert wird derzeit, ob Ehrenamtliche verpflichtet werden können,  ersatzweise Dienst in Kliniken oder Behandlungseinrichtungen zu leisten.  Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist bereits im parlamentarischen  Beratungsverfahren. Das Rote Kreuz sieht dies kritisch und befürwortet  eine Führung unserer Kräfte unter eigener Regie.  
Testung auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 
Das Gesundheitsamt veranlasst die Testung der Bevölkerung auf eine  mögliche Infektion mit dem Coronavirus. Getestet werden entsprechend dem  Flussdiagramm des RKI dabei nur Personen, die nachweislich engen  Kontakt zu einem Infizierten hatten oder Symptome von COVID-19 zeigen  (Fieber, Atemwegserkrankung) und sich in einem vom RKI festgestellten  Risikogebiet aufgehalten haben. 
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Da Deutschland und Bayern mittlerweile selbst Risikogebiet ist, wird  die Zahl der Testungen in den nächsten Wochen mit hoher  Wahrscheinlichkeit stetig erhöht werden. Nach wie vor gilt die  Unterbrechung sogenannter Infektionsketten als eine Hauptstrategie zur  Bekämpfung von COVID-19. Ziel ist dabei nicht in erster Linie die  Verhinderung der Ansteckung breiter Bevölkerungskreise, sondern vor  allem die hohe Anzahl gleichzeitig Infizierter. Nach heutigen  Erkenntnissen ist die Verfügbarkeit von intensivmedizinischen  Behandlungsplätzen entscheidend für eine Minderung der Sterberate, die  in anderen Region  zum Teil deutlich höher liegt als derzeit in  Deutschland. Testes finden nur auf Veranlassung des Hausarztes und durch  das Gesundheitsamt statt und nur bei Personen, die als Verdachtsfall  nach dem Flussschema des RKI gelten. Es gibt derzeit keine Möglichkeit  für freiwillige Testungen, auch nicht durch das BRK. Hattet Ihr im  Einsatz Kontakt zu Infizierten bzw. zeigt entsprechende Symptome,  entscheidet über die Testung der Hausarzt oder das Gesundheitsamt.  Hintergrund dafür sind u.a. die beschränkten Kapazitäten der  Speziallabore, die in der Lage sind, die notwendigen Genanalysen  durchzuführen. Wichtig: Ein positiver Test ist eindeutig, ein negatives  Testergebnis sagt derzeit nicht zwingend, dass die Person sich nicht  dennoch bereits angesteckt hat. Das Rote Kreuz im Landkreis unterstützt  das Gesundheitsamt bei der Testung und übernimmt die dafür notwendigen  Abstriche bei den Betroffenen. Nach jüngsten Informationen beginnen  heute auch die niedergelassenen Ärzte verstärkt damit zu testen.  
Führungsstruktur 
Am Mittwoch den 18.3. wurde im Landratsamt die FüGK in Teilen  eingerichtet. Sie hat seitdem die Arbeit aufgenommen. Derzeit kümmert  sie sich maßgeblich um die Unterstützung bei den Testungen durch das  Gesundheitsamt, um den Aufbau einer Schleuse am Klinikum sowie um die  Umsetzung der Allgemeinverfügungen der Bayerischen Staatsregierung. Dazu  gehört zum Beispiel auch das Verbot der Passionsspiele 2020 in  Oberammergau.  
 Wer ist für Was zuständig? 
Die federführende Behörde in unserem  Bereich ist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen und hier das  Gesundheitsamt. Durch die Ausrufung des K-Falles und die Einrichtung  der FüGK arbeiten wir jetzt also im Katastrophenmodus, will heißen, dass  alle Maßnahmen und Anforderungen, die wir als BRK haben über  die FüGK geklärt und auch freigegeben werden müssen! Das bedeutet für  Euch, dass alles, was Ihr vor Ort machen wollt oder evtl. über den  kurzen Dienstweg mit der Gemeinde oder dem Bürgermeister besprochen  wurde, zuerst über den Krisenstab im Kreisverband und dann evtl. über  die FüGK bearbeitet und freigegeben werden muss! Alle Anfragen von  Behörden o.ä. sind vor ihrer Umsetzung mit dem Krisenstab  abzuklären! Dieser Weg ist strikt einzuhalten, damit der Krisenstab BRK  den Überblick im Landkreis behält. Außerdem ist die Kostenübernahme nach  dem BayKSG ansonsten nicht gewährleistet. Also bitte keine Alleingänge  ohne Absprache mit dem Krisenmanagement! Die Führungskräfte vor Ort  (Bereitschaftsleiter, Ortsgruppenleiter, Bereitschaftsleiter Bergwacht)  haben den Kontakt zum Krisenstab. 
Diese Vorgehensweise führt derzeit  mit Sicherheit zu einem längeren Warten auf die Antwort als sonst.  Damit wir als Einsatzverband vollumfänglich handlungsfähig bleiben ist  dieses Verfahren aber unabdingbar.