Stand heute haben sich im Landkreis bisher 40 Menschen mit dem Coronavirus angesteckt. Mindestens ebenso viele Betroffene im Landkreis befinden sich derzeit bereits in Quarantäne. Die genaue Zahl ist unbekannt. Die Kliniken im Landkreis haben alle planbaren Operationen abgesagt und schaffen derzeit Platz für den erwarteten Anfall an Patienten mit einem schweren Verlauf von COVID-19. Notfälle werden weiterhin ohne Einschränkungen behandelt. Das Rote Kreuz unterstützt die Kliniken bei der Einrichtung von Schleusen, um eine Trennung von infizierten von nichtinfizierten Patienten sicher zu stellen. Wir müssen auch im Landkreis mit einem sprunghaften Anstieg der sicher positiv getesteten Fälle rechnen. Bei einer hohen Dunkelziffer bedeutet dies eine entsprechend hohe Zahl von möglicherweise schwer Erkrankten. Gleichzeitig wird in wachsendem Maße medizinisches Fachpersonal ausfallen (Quarantäne, Erkrankung). Damit sind auch das Rote Kreuz und alle ehrenamtlichen Kräfte mit einer SAN-Ausbildung gefordert. Diskutiert wird derzeit, ob Ehrenamtliche verpflichtet werden können, ersatzweise Dienst in Kliniken oder Behandlungseinrichtungen zu leisten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist bereits im parlamentarischen Beratungsverfahren. Das Rote Kreuz sieht dies kritisch und befürwortet eine Führung unserer Kräfte unter eigener Regie.
Testung auf eine Infektion mit SARS-CoV-2
Das Gesundheitsamt veranlasst die Testung der Bevölkerung auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus. Getestet werden entsprechend dem Flussdiagramm des RKI dabei nur Personen, die nachweislich engen Kontakt zu einem Infizierten hatten oder Symptome von COVID-19 zeigen (Fieber, Atemwegserkrankung) und sich in einem vom RKI festgestellten Risikogebiet aufgehalten haben.
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Da Deutschland und Bayern mittlerweile selbst Risikogebiet ist, wird die Zahl der Testungen in den nächsten Wochen mit hoher Wahrscheinlichkeit stetig erhöht werden. Nach wie vor gilt die Unterbrechung sogenannter Infektionsketten als eine Hauptstrategie zur Bekämpfung von COVID-19. Ziel ist dabei nicht in erster Linie die Verhinderung der Ansteckung breiter Bevölkerungskreise, sondern vor allem die hohe Anzahl gleichzeitig Infizierter. Nach heutigen Erkenntnissen ist die Verfügbarkeit von intensivmedizinischen Behandlungsplätzen entscheidend für eine Minderung der Sterberate, die in anderen Region zum Teil deutlich höher liegt als derzeit in Deutschland. Testes finden nur auf Veranlassung des Hausarztes und durch das Gesundheitsamt statt und nur bei Personen, die als Verdachtsfall nach dem Flussschema des RKI gelten. Es gibt derzeit keine Möglichkeit für freiwillige Testungen, auch nicht durch das BRK. Hattet Ihr im Einsatz Kontakt zu Infizierten bzw. zeigt entsprechende Symptome, entscheidet über die Testung der Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Hintergrund dafür sind u.a. die beschränkten Kapazitäten der Speziallabore, die in der Lage sind, die notwendigen Genanalysen durchzuführen. Wichtig: Ein positiver Test ist eindeutig, ein negatives Testergebnis sagt derzeit nicht zwingend, dass die Person sich nicht dennoch bereits angesteckt hat. Das Rote Kreuz im Landkreis unterstützt das Gesundheitsamt bei der Testung und übernimmt die dafür notwendigen Abstriche bei den Betroffenen. Nach jüngsten Informationen beginnen heute auch die niedergelassenen Ärzte verstärkt damit zu testen.
Führungsstruktur
Am Mittwoch den 18.3. wurde im Landratsamt die FüGK in Teilen eingerichtet. Sie hat seitdem die Arbeit aufgenommen. Derzeit kümmert sie sich maßgeblich um die Unterstützung bei den Testungen durch das Gesundheitsamt, um den Aufbau einer Schleuse am Klinikum sowie um die Umsetzung der Allgemeinverfügungen der Bayerischen Staatsregierung. Dazu gehört zum Beispiel auch das Verbot der Passionsspiele 2020 in Oberammergau.
Wer ist für Was zuständig?
Die federführende Behörde in unserem Bereich ist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen und hier das Gesundheitsamt. Durch die Ausrufung des K-Falles und die Einrichtung der FüGK arbeiten wir jetzt also im Katastrophenmodus, will heißen, dass alle Maßnahmen und Anforderungen, die wir als BRK haben über die FüGK geklärt und auch freigegeben werden müssen! Das bedeutet für Euch, dass alles, was Ihr vor Ort machen wollt oder evtl. über den kurzen Dienstweg mit der Gemeinde oder dem Bürgermeister besprochen wurde, zuerst über den Krisenstab im Kreisverband und dann evtl. über die FüGK bearbeitet und freigegeben werden muss! Alle Anfragen von Behörden o.ä. sind vor ihrer Umsetzung mit dem Krisenstab abzuklären! Dieser Weg ist strikt einzuhalten, damit der Krisenstab BRK den Überblick im Landkreis behält. Außerdem ist die Kostenübernahme nach dem BayKSG ansonsten nicht gewährleistet. Also bitte keine Alleingänge ohne Absprache mit dem Krisenmanagement! Die Führungskräfte vor Ort (Bereitschaftsleiter, Ortsgruppenleiter, Bereitschaftsleiter Bergwacht) haben den Kontakt zum Krisenstab.
Diese Vorgehensweise führt derzeit mit Sicherheit zu einem längeren Warten auf die Antwort als sonst. Damit wir als Einsatzverband vollumfänglich handlungsfähig bleiben ist dieses Verfahren aber unabdingbar.