K-Fall landesweit erklärt
Am 12. März 2020 hat das Bayerische Rote Kreuz den sogenannten Krisenfall erklärt. Seitdem werden in allen Kreisverbänden Krisenstäbe eingerichtet. In der Landesgeschäftsstelle wurde unter der Führung von Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk ein Krisenstab für das gesamte Bayerische Rote Kreuz eingerichtet.
Am 16. März erklärte Ministerpräsident Markus Söder den Katastrophenfall für ganz Bayern. In der Folge wurden mehrere Krisenstäbe eingerichtet, die nun vom Ministerpräsidenten koordiniert werden. Es gibt derzeit parallel Strukturen im Innenministerium und im Gesundheitsministerium. Auf Landkreisebene werden derzeit Führungsstäbe aufgebaut (FüGK), viele Maßnahmen vor Ort werden jedoch über das Gesundheitsamt koordiniert.
Das Rote Kreuz übernimmt als Hilfsorganisation der Behörden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten zunehmend Aufgaben zur medizinischen Betreuung von Patienten und Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln und Medikamenten. Eine große Herausforderung dabei stellt der Eigenschutz dar. Da wir von einer längeren Periode mit steigenden Infektionszahlen und mehr Patienten mit schweren Krankheitsverläufen ausgehen, ist es dringend erforderlich, dass unsere Kräfte solange wie möglich in den Einsatz gehen können. Bereits jetzt sind auch Kolleginnen und Kollegen des BRK aus Haupt- und Ehrenamt von COVID-19 betroffen oder stehen unter Quarantäne und sind damit nicht oder nur eingeschränkt einsatzfähig.
Der richtige Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung sowie deren Verwendung ist deshalb unbedingt einzuhalten. Bekannt ist, dass es in vielen Regionen zu Materialknappheit bei Schutzausrüstung wie Atemmasken, Overalls Kat III und Schutzbrillen aber auch Desinfektionsmitteln kommt und künftig kommen kann. Deshalb: Schützt Euch, aber geht mit der vorhanden PSA sparsam um. Bayernweit hat das BRK Materialknappheit gemeldet, viele Artikel befinden sich aktuell im Zulauf. Allerdings kann nicht immer sicher beurteilt werden, ob die Lieferungen auch tatsächlich ankommen.
Allgemeinverfügung der Staatsregierung
Die Bayerische Staatsregierung hat am 16.3. eine Allgemeinverfügung erlassen, die für die Bürgerinnen und Bürger weitgehende Einschränkungen bedeutet. Hier der Link zur <link file:9245 download internen link im aktuellen>Allgemeinverfügung und <link file:9244 _blank download internen link im aktuellen>Änderung der Allgemeinverfügung
Dazu gehören maßgeblich:
Landesweites Veranstaltungsverbot. Verboten ist der Besuch in Krankenhäusern, Pflege und Behinderteneinrichtungen, durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, sowie durch Menschen mit Atemwegsinfektionen. Besuche sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Verboten sind Zusammenkünfte in Moscheen, Kirchen, Synagogen und anderen Glaubenseinrichtungen.
Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbädern, Kinos, Tagungsstätten, Clubs, Bars, Diskotheken, Spielhallen, Tierparks, VHS, Musikschulen, Fitnesstudios etc.
Schließung von Gastronomiebetrieben. Ausnahmen sind zwischen 6.00 und 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Lokale, bei denen Speisen an Ort und Stelle abgegeben werden. Hier dürfen sich nicht mehr als 30 Personen gleichzeitig im Raum aufhalten und es muss ein Abstand von 1,5m eingehalten werden.
Supermärkte, Tankstellen, Baumärkte, Apotheken, Getränkemärkte, Optiker, Banken, Filialen der Deutschen Post, Reinigungen, Geschäfte für Tiernahrung haben weiterhin geöffnet. Die Öffnungszeiten werden auf 6.-22.00 Uhr ausgedehnt, an Sonn- und Feiertagen kann zwischen 12.00 und 18:00 Uhr geöffnet werden. Alle anderen Geschäfte, maßgeblich Bekleidung, Elektronikfachmärkte, etc. Bleiben geschlossen.
Universitäten, Schulen, Kindergärten, Kitas haben in Bayern vorerst bis zum 19. April geschlossen. Möglicherweise wird dieser Zeitraum verlängert. Wichtige Fragen rund um die Schulschließungen beantwortet das Kultusministerium hier: Link:
Ebenfalls geschlossen haben viele Betriebe oder wie etwa BMW die Schließung in den kommenden Tagen angekündigt. Somit befinden sich viele Menschen derzeit zu Hause. Da die bisher verhängten Einschränkunegn des öffentlichen Lebens nicht ausreichen und immer wieder auch gebrochen werden (z,B. Auf sogenannten Corona-Partys), wird derzeit eine Ausgangssperre für die Bevölkerung diskutiert. Es muss auf jeden Fall mit weiteren Einschränkungen gerechnet werden, die zunehmend auch von der Polizei kontrolliert werden. Einsatzkräfte im Dienst sind davon ausgenommen. Um entsprechend erkennbar zu sein, tragen alle Einsatzkräfte ihre Dienstbekleidung.
Ausgangsbeschränkung
Ab 21.03.2020 um 00:00 Uhr gilt eine sog. "Ausgangsbeschränkung", d.h. es darf niemand mehr seine Wohnung verlassen außer für Lebensmittelbesorgungen, für den Gang zur Arbeit und noch ein paar Ausnahmen. Grundlage ist eine weitere Algemeinverfügung vom 20.3.2020.
Die Polizei wird diese Ausgangsbeschränkung kontrollieren.. Wer dagegen verstößt muss mit Bußgeldern bis zu 25.000 EUR rechnen.
Wir sind von dieser Regelung natürlich auch ausgenommen.
ABER: Als Ausweis gegenüber der Polizei für Helfer des BRK gilt nur der Dienstausweis oder eine Bescheinigung des Kreisverbandes. Den Dienstausweis hat jeder selbst und eine Bescheinigung bekommt Ihr von der Kreisgeschäftsstelle unter Telefon 08821/94321-0. Wenn Ihr eine solche Bescheinigung braucht bitte am besten gesammelt über den Bereitschaftsleiter/Ortsvorsitzenden diese Bescheinigungen anfordern.